| Das Barbara Keller Heim kann auf eine über 150-jährige Geschichte zurückblicken.
Die heutige Rechtsform, ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff ZGB,
besteht seit 1965. Heute ist der Verein eine nach ISO 9001:2000 und BSV/IV 2000-Normen
zertifizierte Institution. Der Verein wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt.
Zielsetzung des Vereins Barbara Keller Heim ist es, Menschen mit Lernbehinderungen oder einer geistigen Behinderung in ihrer Entwicklung, Eigenständigkeit und Lebensqualität zu fördern. Umgesetzt wird dieses Ziel in den drei Betrieben: Ausbildungsstätte, Werkstätte,
Wohnheim
Die Betriebe des Vereins werden durch Subventionen vom Bundesamt für Sozialversicherung
(auf Grund des IV-Gesetzes) und vom Kanton Zürich sowie durch Erlös aus
Dienstleistungen, freiwillige Beiträge und Spenden
finanziert.
Der Vorstand ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins.
Die operative Führung ist an die Geschäftsleitung delegiert. Diese besteht
aus den drei Betriebsleitungen und der Leitung der Geschäftsstelle. Das Leitbild,
die in der Qualitätspolitik formulierten Grundsätze
und die Geschäftsordnung bilden die Grundlage der Organisation.
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