1. Qualitätsleitsatz
Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätsüberprüfung. Unsere Arbeit richtet sich nach den im Leitbild formulierten Grundsätzen und den definierten Qualitätsstandards. Zur Erreichung dieser Qualitätsstandards setzen wir ein Qualitätsmanagement-System nach F.E.E.-Methode ein. Dieses unterstützt die Institution dabei, die zu erbringenden Leistungen bedarfsgerecht, effektiv und effizient zu erfüllen.
2. Führung
Unser Führungsverständnis basiert auf gegenseitigem Respekt, Zielvereinbarungen sowie Mitverantwortung aller. Wir pflegen eine offene Kommunikation und Gesprächskultur. Die Geschäftsleitung prägt und beeinflusst als Vorbild eine qualitätsorientierte Kultur.
3. Kundenzufriedenheit
Die Leistungen der Betriebe des Barbara Keller Heimes sollen eine bestmögliche Kundenzufriedenheit bewirken. Die Zufriedenheit der uns anvertrauten Menschen mit geistiger Behinderung, ihrer Angehörigen und Bezugspersonen sowie anderer Auftraggeber wird regelmässig ermittelt, beurteilt und bei Bedarf verbessert.
4. MitarbeiterInnenzufriedenheit
Die Zufriedenheit der einzelnen Mitarbeitenden, die wir durch regelmässige Befragung ermitteln, ist uns ein zentrales Anliegen. Das Ergebnis wird ausgewertet, kommuniziert und wenn nötig werden Massnahmen zur Förderung der MitarbeiterInnenzufriedenheit ergriffen.
5. Ressourcen
Wir setzen die menschlichen und fachlichen Ressourcen des Barbara Keller Heimes zielbezogen und verantwortungsbewusst ein.
6. Personal
Die menschliche und fachliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird sichergestellt durch eine sorgfältige Auswahl und Einführung sowie durch geeignete Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wir ermöglichen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre Fachkompetenz und ihre persönlichen Fähigkeiten einzubringen.
7. Verfahren
Alle Verfahren im Barbara Keller Heim werden so gestaltet, dass Kundenerwartungen erfüllt und die Fähigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal eingesetzt werden können. Grundlage dazu sind Situationsanalysen, transparente und nachvollziehbare Massnahmen sowie gezielte Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen.
8. Ergebnisse
Trägerschaft, Geschäftsleitung und Mitarbeitende verpflichten sich, die Interessen von Menschen mit einer geistigen Behinderung zu vertreten, gesellschaftliche Entwicklungen und sich verändernde Bedürfnisse anzuerkennen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität wahrzunehmen und umzusetzen. Damit erfüllt die Institution einen gesellschafts- und sozialpolitischen Leistungsauftrag.