Das Barbara Keller Heim blickt auf eine über 160-jährige Geschichte zurück. Die heutige Rechtsform, ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff ZGB, besteht seit 1965. Als nach ISO 9001:2008 und BSV/IV 2000-Normen zertifizierte Institution wird der Verein von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt.
 
Ziel des Vereins Barbara Keller Heim ist es, Menschen mit Lernbehinderung oder einer geistigen Behinderung in ihrer Entwicklung, Eigenständigkeit und Lebensqualität zu fördern. Umgesetzt wird dieses Ziel in den drei Bereichen: Lernen, Arbeiten, Wohnen

Die Betriebe des Vereins werden durch Subventionen vom Bundesamt für Sozialversicherung (auf Grund des IV-Gesetzes) und vom Kanton Zürich sowie durch Erlös aus Dienstleistungen, freiwillige Beiträge und Spenden finanziert.

Der Vorstand ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Vereins. Die operative Führung ist an die Geschäftsleitung delegiert. Diese besteht aus dem Geschäftsleiter und der erweiterten Geschäftsleitung mit den drei Betriebsleitungen. Das Leitbild, die in der Qualitätspolitik formulierten Grundsätze und die Geschäftsordnung bilden die Grundlage der Organisation.
 

Mitgliedschaft

 
Der Verein Barbara Keller Heim ist ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff ZGB.
 
Als ordentliche Mitglieder können dem Verein alle natürlichen Personen, juristischen Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beitreten.


Jahresbericht

Jahresbericht 2009 (PDF 300KB)

Jahresbericht 2010 (PDF 2'857KB)





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